Aktuelles - Urteile aus der aktuellen Rechtssprechung

Zusendung von e-Mails durch eine Gewerkschaft als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

ArbG Frankfurt/M, Urteil vom 12.04.2007, 11 Ga 60/07

Ein Arbeitgeber hat gegen eine Gewerkschaft einen Anspruch auf Unterlassung der Versendung von e-Mails an dienstliche e-Mail-Adressen der Mitarbeiter, wenn diese sich ohne Einverständnis des Arbeitgebers zu einem geplanten Standortkonzept äußert und ankündigt, weiterhin über Umstrukturierungsmaßnahmen zu informieren. Die Übersendung der e-Mails an die gesamte Belegschaft stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, der nicht durch das grundrechtlich geschützte Koalitionsrecht gerechtfertigt ist. Dabei ist die Berufsausübungsfreiheit durch die Verwendung von Arbeitszeit zu betriebsfremden Zwecken ebenso betroffen wie das Eigentumsrecht des Arbeitgebers durch die Nutzung der betrieblichen Rechner zu Privatzwecken.

Adresse:

Rechtsanwalt Jens Steinert
Hartensteiner Straße 3b
09350 Lichtenstein

Bild Kanzlei von außen

Kontakt:

Telefon +49 (037204) 60862
Telefax +49 (037204) 60864
E-Mail Kanzlei

Bürozeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr

Termine außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Absprache möglich.

So finden Sie uns:

Die Kanzlei liegt im Stadtzentrum von Lichtenstein in unmittelbarer Nähe zum in der Badergasse befindlichen Rathaus. Im Erdgeschoss befindet sich die Zahnarztpraxis von Frau Dr. Schubert, unsere Büroräume sind im Obergeschoss.

Bild Anfahrt, Link zum größeren Bild