Zusendung von e-Mails durch eine Gewerkschaft als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
ArbG Frankfurt/M, Urteil vom 12.04.2007, 11 Ga 60/07
Ein Arbeitgeber hat gegen eine Gewerkschaft einen Anspruch auf Unterlassung der Versendung von e-Mails an dienstliche e-Mail-Adressen der Mitarbeiter, wenn diese sich ohne Einverständnis des Arbeitgebers zu einem geplanten Standortkonzept äußert und ankündigt, weiterhin über Umstrukturierungsmaßnahmen zu informieren. Die Übersendung der e-Mails an die gesamte Belegschaft stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, der nicht durch das grundrechtlich geschützte Koalitionsrecht gerechtfertigt ist. Dabei ist die Berufsausübungsfreiheit durch die Verwendung von Arbeitszeit zu betriebsfremden Zwecken ebenso betroffen wie das Eigentumsrecht des Arbeitgebers durch die Nutzung der betrieblichen Rechner zu Privatzwecken.
